Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz

Liebe Hinweisgeber:innen,

mit diesem Formular bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen Unionsrecht direkt an die beauftrage Person zum Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz vertraulich zu melden. Als so genannte Hinweisgeber:innen sind Sie dabei gesetzlich besonders geschützt.

Was kann gemeldet werden?
  • Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
  • Gesetzesverstöße und Straftaten
  • Menschenrechtsverletzungen
  • Bestechlichkeit und Bestechung
  • Missbrauch von Daten
  • Missstände oder Missmanagement
Was kann nicht gemeldet werden?
  • Unzufriedenheit am Arbeitsplatz
  • Verfehlungen bzw. falsches Verhalten
  • Defekte und Gebrechen technischer Anlagen

Bitte wenden Sie sich mit Anliegen dieser Art an die Kollegiale Führung im Klinikum.

Muss man seinen Namen angeben?

Nein! Die Hinweise können anonym oder unter Angabe Ihres Namens gemeldet werden. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist optional. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben, geben Sie unseren Beauftragten die Möglichkeit bei Ihnen nachzufragen bzw. Ihnen zu antworten. Die interne Bearbeitung erfolgt immer in pseudo-anonymisierter Form, wobei nur die Beauftragten Zugang zu Ihren Kontaktdaten haben.

Bitte teilen Sie uns im Anlassfall folgende Informationen mit:

  • Bitte beschreiben Sie den Vorfall hier so genau wie möglich.
  • Geben Sie auch die beteiligten Personen, die Uhrzeit und den Ort des Vorfalls sowie das betroffene Unternehmen an.
  • Welche externen oder internen Vorschriften wurden Ihrer Ansicht nach verletzt?
  • Wann und wie haben Sie von dem Vorfall erfahren?
  • Sind Sie persönlich in den Vorfall involviert? Falls ja, was ist Ihre Rolle in diesem Vorfall?

Vielen Dank für Ihre Unterstützung – mit Ihrer Hilfe können wir die Qualität unserer Leistung stetig weiter verbessern.

 

Was ist die Summe aus 5 und 1?