Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz
Hier haben Sie die Möglichkeit, Verstöße gegen Unionsrecht direkt und vertraulich an die beauftragte Person zum Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz zu melden.
Liebe Hinweisgeber:innen,
mit diesem Formular bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Verstöße gegen Unionsrecht direkt und vertraulich an die beauftrage Person zum Hinweisgeber:innen-Schutzgesetz zu melden. Als so genannte Hinweisgeber:innen sind Sie dabei gesetzlich besonders geschützt.
- Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz
- Gesetzesverstöße und Straftaten
- Menschenrechtsverletzungen
- Bestechlichkeit und Bestechung
- Missbrauch von Daten
- Missstände oder Missmanagement
- Unzufriedenheit am Arbeitsplatz
- Verfehlungen bzw. falsches Verhalten
- Defekte oder Gebrechen technischer Anlagen
Nein. Die Hinweise können anonym oder unter Angabe Ihres Namens gemeldet werden. Die Angabe Ihrer Kontaktdaten ist optional. Wenn Sie Ihre Kontaktdaten angeben, geben Sie unseren Beauftragten die Möglichkeit bei Ihnen nachzufragen oder Ihnen zu antworten. Die interne Bearbeitung erfolgt immer in pseudo-anonymisierter Form, wobei nur die Beauftragten Zugang zu Ihren Kontaktdaten haben.
- Bitte beschreiben Sie den Vorfall so genau wie möglich.
- Geben Sie auch die beteiligten Personen, das Datum und die Uhrzeit, den Ort des Vorfalls sowie das betroffene Unternehmen an.
- Welche externen oder internen Vorschriften wurden Ihrer Ansicht nach verletzt?
- Wann und wie haben Sie von dem Vorfall erfahren?
- Sind Sie persönlich in den Vorfall involviert? Falls ja, was ist Ihre Rolle in diesem Vorfall?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Mit Ihrer Hilfe können wir die Qualität unserer Leistungen stetig weiter verbessern.